Schwerpunkte
Der Titel Fachanwalt wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse in drei fünfstündigen Klausuren und praktische Erfahrungen in mindestens 120 Fällen nachgewiesen wurden. Jährlich muss sich der Fachanwalt in mindestens 15 Seminarstunden fortbilden.
Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung